AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Hotelzimmer

I. Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung einschließlich aller für den Kunden erbrachter weiterer Lieferungen und Leistungen des Hotels.

2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Hotelzimmer bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und etwaigen sonstigen in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen vereinbarten bzw. vom Hotel üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate, usw. ) die von Gästen, Besuchern usw. des Kunden  in Anspruch genommen werden.

3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

4) Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen bei der Anzahl der bestellten Zimmer, bei sonstigen Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste, so bedarf dies des schriftlichen Einverständnisses des Hotels, welches von einer Preisanpassung abhängig gemacht werden kann.

5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat das Hotel dem Kunden ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Kunde damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Hotel in Rückstand, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p.A. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

6) Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

III. Rücktritt/Stornierung des Kunden

1) Der Kunde hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Hotelzimmern, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.

2) Zimmerreservierungen bis einschließlich 4 Zimmer können kostenfrei bis 18:00 Uhr am Anreisetag storniert werden.

3) Bei Zimmerreservierungen ab 5 Zimmern gilt folgende Regelung und Berechnung des zu erwartenden Buchungsvolumens:
30 Tage vor Anreise: kostenfrei 20 Tage vor Anreise: 50%
10 Tage vor Anreise: 80%
5 Tage vor Anreise: 90%

4) Für Zimmerreservierung während einer bestätigten Messezeit gilt unabhängig von der Anzahl folgende gesonderte Regelung und Berechnung des zu erwartenden Buchungsvolumens:
15 Wochen vor Anreise: kostenfrei 12 Wochen vor Anreise: 25%
9 Wochen vor Anreise: 50%
6 Wochen vor Anreise: 75%
3 Wochen vor Anreise: 100%

5) Falls und soweit der Kunde bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel die Erlöse aus anderweitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 10% des Zimmerpreises/Nacht (einschließlich oder ausschließlich Frühstück) vereinbart. Dem Kunden steht der Nachweis eines höheren Prozentsatzes für die Bemessung der ersparten Aufwendungen frei.

IV. Rücktritt des Hotels

1) Falls und soweit zugunsten des Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrecht vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Hotel Anfragen Dritter
nach den vom Kunden bestellten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels unter Mitteilung eines derartigen Sachverhaltes auf ein ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

2) Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist das Hotel nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Bemessung des Schadens gilt Ziff. III. 2) entsprechend.

3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für das Hotel unzumutbar erschweren;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Anmietung bestellt wurden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen des Hotels den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen Ziff. I.2) vorliegt.

4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1) Sofern im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Kunde innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2) Bestellte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zurückzugeben. Für eine etwaige darüber hinausgehende Nutzung kann das Hotel eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: Bis 18.00 Uhr 50% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises), länger als 18.00 Uhr 100% des regulären Übernachtungspreises (Listenpreises). Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

VI. Mängel, Haftung, Verjährung

1) Sollten an den Lieferungen oder Leistungen des Hotels Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Kunde dies nach Feststellung unverzüglich – in jedem Fall vor der Abreise – zu rügen, damit das Hotel ggf. die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen und auch ansonsten einen etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.

2) Soweit der Kunde einen Stellplatz auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – in Anspruch nimmt, geschieht dies außerhalb des Vertrages, auf eigenes Risiko und der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

3) Weckaufträge werden vom Hotel unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Im Falle der Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, dass das Hotel grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

4) Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

5) Im Übrigen ist die Haftung des Hotels im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluß.

6) Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung des Hotels verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Hotelzimmern vereinbarten Tag der Abreise.

VII. Schlussbestimmungen

1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Königstein.

3) Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht des in Ziff. VII.2) genannten Erfüllungsortes. Dessen Zuständigkeit wird hiermit in jedem Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Kunden vereinbart, die die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und/oder die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (wobei das Hotel bei letzteren nach seiner Wahl aber auch berechtigt ist, Klage im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden im Ausland zu erheben.

4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern und/oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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